KÜSTENPATENT FÜR FB1, FB2 und FB3: MOTOR- und SEGELYACHTEN

meridian-austria ist eine anerkannte Ausbildungsstätte des MSVÖ

Der MSVÖ ist eine vom Bundesministerium f. Verkehr zugelassene Prüfungsorganisation.

 

Es werden internationalgültige Zertifikate durch die via-Donau ausgestellt. (siehe auch Info vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bmvit )

 

FB1 FB2 FB3

Dies ist ein amtlicher Ausweis und er trägt als Kennzeichnung der Gültigkeit das Staatswappen einmal in gedruckter Form und mehrmals als Sicherheitsmerkmal mit Kippeffekt. 

 

Warum ein Internationales Zertifikat?
Zum Beispiel sind im kroatischem Amtsblatt ab 2012 nur Zertifikate von Österreich gelistet, die durch die via donau ausgestellt werden.

 

Aber das Wichtigste: Sie bekommen hier eine umfassende Theorie- und Praxisausbildung - diese ist unverzichtbar, da Sie später als Skipper die Verantwortung für Ihre Crew (Freunde und Familie) haben.
Und das internationale Zertifikat der Republik Österreich gilt ein Leben lang.

Folgende internationale Zertifikate für die selbstständige Führung von Yachten können Sie bei uns erwerben

Für Segelyachten und Motoryachten bis zu 24 m Länge (10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) bis zu 300

  • Internationales Zertifikat Fahrtbereich 1, 3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt
  • Internationales Zertifikat Fahrtbereich 2, 20 Seemeilen, Küstenfahrt
  • Internationales Zertifikat Fahrtbereich 3, 200 Seemeilen, küstennahe Fahrt

Das Küstenpatent FB1 (oder höher) für Motor erlaubt Ihnen auch das Fahren mit Jet Ski.
In Kroatien sind alle motorisierten Boote unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!

Segelakademie / Segelschule / Seefahrtsschule
Kursorte
für das Küstenpatent (Segelschein, Motorbootschein, Bootsführerschein) FB1, FB2 und FB3:
Theoriekurse in Wolfern und Großraum Linz.
Praxiskurse in Kroatien

Wie komme ich zu einem Befähigungsausweis (internationales Zertifikat)?

  • Theoriekurs inkl. theoretischer Prüfung
  • FB1 Praxiskurs bzw. FB2 Prüfungstörn inkl. praktischer Prüfung
  • Antrag über die Ausstellung des internationalen Zertifikates bei der via donau (wir sind Ihnen gerne behilflich)

 

Der Theoriekurs kann jederzeit besucht werden, für die praktische Prüfung ist vorher der Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung zu erbringen.

 

Sie können sofort mit FB1 oder FB2 beginnen, für FB3 wird FB2 vorausgesetzt, es ist hier jedoch keine Praxisprüfung mehr erforderlich

Fahrtbereich 1 Fahrtbereich 2 Fahrtbereich 3
 Theoriekurs + Prüfung Theoriekurs + Prüfung IC FB2 vorausgesetzt
FB1 Praxiskurs + Prüfung* FB2 Praxistörn + Prüfung FB3 Theorieupgrade + Upgradeprüfung
IC FB1 IC FB2 IC FB3

* Der Besitz des Schiffsführerpatents 10 m ersetzt die FB1 Praxisprüfung für Motor

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • vollendetes 18. Lebensjahr (für Fahrtbereich 1 vollendetes 16. Lebensjahr)
  • körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis oder KFZ Führerschein und Befund über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen) - bereits zur Theorieprüfung erforderlich
  • für Fahrtbereich 3 wird FB2 vorausgesetzt, für Fahrtbereich 2 kann jedoch sofort begonnen werden
  • seemännische Praxis und Seefahrterfahrung für den jeweiligen Fahrtbereich - zur Praxisprüfung erforderlich (Dieser Erfahrungsnachweis ist getrennt für Motor- und für Segelyachten als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer oder als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion in geeigneter Form nachzuweisen)

 

FB1:
Segelyacht: 50 sm + eine Nachtfahrt mit einer Nachtansteuerung
Motoryacht: 50 sm + eine Nachtfahrt mit einer Nachtansteuerung

 

FB2:
Segelyacht: 500 sm + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung
Motoryacht: 300 sm + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

 

für Erweiterungen betreffend der Antriebsart der Yacht ist zusätzlich nachzuweisen:

- Erweiterung Segelyacht FB2/FB3 auf Motoryacht FB2/FB3:

·         Ergänzungsprüfung Motor - Modul (Theorieprüfung)

 

-Erweiterung Motoryacht FB2 auf Segelyacht FB2:

·         Ergänzungsprüfung Segel - Modul (Theorieprüfung)

·         Segel – Modul Praxisprüfung

·         Seemeilennachweis über mind. 200 Sm auf einer Segeljacht

 

-Erweiterung Motoryacht FB3 auf Segelyacht FB3:

·         Ergänzungsprüfung Segel - Modul (Theorieprüfung)

·         Segel – Modul Praxisprüfung

·         Seemeilennachweis über mind. 500 Sm, davon mindestens 250 Sm als Schiffsführer jeweils auf einer Segeljacht

 

FB3:
Segelyacht: 1500 sm, davon mind. 500 sm als Schiffsführer und 48 Bordtage + 5 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung; zusätzlich eine ununterbrochene Fahrt mit einer Dauer von mind. 50 Std., davon mind. 10 Std. außerhalb Fahrtbereich 2
Motoryacht: 1000 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführer und 36 Bordtage + 5 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung; zusätzlich 3 Überfahrten zwischen Häfen, die in gerader Linie mind. 100 sm voneinander entfernt liegen
Für diesen zur FB3 Ausstellung zu erbringenden Erfahrungsnachweis gibt es kein Zeitlimit (er kann auch erst einige Jahre nach der Theorieprüfung abgegeben werden).

 

Es gelten als:

Nachtansteuerung: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird

 

Nachtfahrt: Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden

 

Überfahrt: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet

 

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (z.B. Erste-Hilfe-Grundkurs(16h) Rotes Kreuz) oder einer entsprechenden Ausbildung (siehe Ersatz für erste Hilfe Kurs) - erst zur Ausstellung des Scheines erforderlich

 

Ein Funkpatent ist für die Prüfung und Ausstellung der Küstenpatente nicht Voraussetzung, jedoch wird es in vielen Ländern vom Skipper verlangt, wenn ein Funkgerät an Bord eingebaut ist. Weitere Infos...

 

Theoretische Prüfung

  • Beantwortung von Prüfungsfragen im Single Choice Verfahren
  • Kartenarbeit
  • Gezeitenarbeit

Praktische Prüfung

  • FB1: Die praktische Prüfung für den Fahrtbereich 1 erfolgt auf Binnengewässern oder am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission.
    Das Schiffsführerpatent 10 m ersetzt die praktische Prüfung Motoryacht.
    (Bitte beachten Sie: dieses Küstenpatent ist nur am Meer gültig. Um z.B. am Attersee mit einem Boot mit Motor mit mehr als 4,4 kW fahren zu dürfen, benötigen Sie mindestens das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse)
  • FB2 und FB3: Die praktischen Prüfung für den Fahrtbereich 2 erfolgt auf einer seegehenden Motor- oder Segelyacht am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission.  Die Praxisprüfung ist getrennt für Motor- und für Segelyachten abzulegen.
  • Beim Upgrade von FB2 auf FB3 ist keine weitere Praxisprüfung erforderlich.

 

Voraussetzung: die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist und der Erfahrungsnachweis erbracht wurde.

Die FB3 Upgrade - Theorieprüfung kann jederzeit nach der FB2 Theorieprüfung abgelegt werden.

 

Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen (gilt für FB1 und FB2).

FB1
FB2
FB3